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Eine bemerkenswerte Entscheidung des FG Düsseldorf zur generellen Tauglichkeit eines Fahrtenbuch(programms)

Das FG Düsseldorf hat in seinem vorläufig nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.11.2023 – 3 K 1887/22 H (L) zur vorstehenden Problematik Stellung genommen.

Das FG hat zwei Kernaussagen getroffen:

  1. Ein Fahrtenbuch wird nicht zeitnah geführt, wenn die Eintragungen nur ein- bis zweimal im Monat vorgenommen werden.

  2. Ein Fahrtenbuchprogramm, bei dem nachträgliche Änderungen an bereits eingetragenen Daten nicht aus dem Fahrtenbuch selbst ersichtlich sind, kann nicht zur Anerkennung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs führen.

M.E. orientiert sich die Entscheidung des FG Düsseldorf an der Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 21.4.2009 VIII R 66/06.


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