Alle Artikel anzeigen

Eine bemerkenswerte Information aus dem BMF zur Grundsteuerreform und den eigenen Immobilien des Bundes

In der FAZ vom 18.01.2023, Seite 17 wird über eine Frage eines Bundestagsabgeordneten an das BMF berichtet.

Es geht um das Abgabeverhalten des BMF für die bundeseigenen Immobilien.

Das BMF differenziert hier zwischen den steuerpflichtigen und den grundsteuerbefreiten Immobilien.

 

Und nun kommt der Gag: Das BMF sieht sich lediglich dazu in der Lage, seiner Erklärungspflicht für die steuerpflichtigen Immobilien bis Ende März und für die steuerbefreiten Immobilien bis zum 30.09.2023 nachzukommen.

 

Es wird daher spannend sein, wie sich die Finanzbehörden hinsichtlich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen gegenüber dem „normalen“ Steuerpflichtigen verhalten werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!