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Eine beruhigende Entscheidung des OLG Hamm zur Frage einer potentiellen Schadensersatzpficht wegen verzögerter Mandantenbearbeitung

Das OLG Hamm hat sich in seinem Urteil vom 5.2.2019 – I 15 U 17/18 rkr. mit der o.a. Fragestellung befasst.

Die Entscheidung wägt sämtliche Fragestellungen, die sich aus einem Mandantenverhältnis ab und geht in diesem Rahmen auch intensiv auf das Verhalten des Mandanten gegenüber dem steuerlichen Berater ein.

Im Ergebnis gelangt das OLG zu keiner Schadensersatzpflicht gegenüber dem Mandanten.

Bei einschlägigen Streitigkeiten mit Mandanten sind das o.a. Urteil und insbesondere die Urteilsanmerkungen von Wacker, DStR 2019, 2220, 2222 sehr hilfreich.


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