Mit seinem Urteil vom 6.8.2019 VIII R 12/12 hat der VIII. Senat eine Gestaltungsverpflichtung für sämtliche freiberuflichen Personengesellschaften ausgelöst.
Die Entscheidung des VIII. Senats befasst sich auf den ersten Blick mit der einfachen Frage, wie viele Anteile ein Gesellschafter einer Personengesellschaft halten kann.
Bei Lichte betrachtet geht es jedoch um die sehr praktische Frage, was geschieht beim Tod eines Gesellschafters nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Regelfall.
Die Entscheidung hat in der Literatur bisher wenig Resonanz hervorgerufen.
Korn hat in Kösdi 2019, 21542 Gestaltungshinweise zur „Vermeidung der Verwässerung der Anschaffungskosten“ gegeben.
Er zeigt dort abstrakt einen Gestaltungsweg auf, ohne jedoch die Rechtsgrundlagen seiner Überlegungen zu benennen.
Auf dieser Basis ist eine sichere Gestaltung für den gewissenhaften Gestalter unmöglich.
Unser Gestaltungsweg beruht auf einem BFH-Urteil und einem BFH-Beschluss.