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Eine bisher im Fachschrifttum übersehene Grundsatzrevision beim BFH zum wirksamen BW-Antrag bei qualifiziertem Anteilstausch

Das FG Köln hat in seinem Urteil vom 13.6.2023 – 15 K 1817/21 zur o.a. Fragestellung umfassend Stellung genommen.

 

Hierbei hat das FG seine negative Entscheidung auf zwei Säulen aufgebaut:

 

  1. Ein Übertragungsvertrag in englischer Fassung, ohne eine klare Klausel zur Buchwertfortführung ist untauglich zur Annahme eines BW-Antrags

 

     2. Die postalische Übersendung des BW-Antrags nach einer elektronischen Übermittlung der Steuererkärung ist zu spät

 

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH I R 44/23 anhängig ist.

 

Ähnlich unglücklich verlaufene Fallgestaltungen sollten im Hinblck auf das Revisionsverfahren offengehalten werden.

 


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