Das FG Hessen hat sich in seinem Urteil vom 18.6.2024 – 4 K 1736/19 mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Renovierungskosten für das Gemeinschaftseigentum einzubeziehen sind.
Gegen die Entscheidung des FG ist ein NZB beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX B 86/24 anhängig ist.
Einschlägige Sachverhalte sollten daher offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 werden wir Sie über das Verfahren informieren.