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Eine böse Entscheidung des BSG zur Sozialversicherungspflicht bei verspäteter Pauschalbesteuerung von Sachbezügen durch den Arbeitgeber

Das BSG hat mit seinem Urteil vom 23.4.2024 – B 12 BA 322 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.

 

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Sachbezüge, die Mitarbeiter im Rahmen einer Jubiläumsveranstaltung erhalten haben, der Sozialversicherungspflicht unterliegen, weil die Pauschalversteuerung der Sachbezüge erst sieben Monate später erfolgt ist.

 

Bei der praktischen Bearbeitung sollte diese Entscheidung des BSB unbedingt beachtet werden.

 


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