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Eine dem Grunde nach sehr positive Entscheidung des IV. Senats mit einem Wermutstropfen in einer Urteilsanmerkung der Vorsitzenden Richterin

Mit seinem Urteil vom 23.3.2023 IV R 2/20 hat der IV. Senat des BFH – im Gegensatz zur Vorinstanz dem FG Niedersachsen – klargestellt, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen Personengesellschaft vollumfänglich entgeltliche erfolgt, soweit die Übertragung gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechen (KapKonto I) und das Rücklagenkonto erfolgt.

In ihrer Urteilsanmerkung (BFH-PR 2023, 271) führt Frau Dr. Banniza jedoch eine Falle auf.

Worin diese Falle besteht und wie man ihr entgehen kann stellen wir Ihnen aktuell im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 dar.


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