Dem Grunde nach geht es um die Beantwortung der relativ einfachen Frage, ob die Ausnahme von der Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäftes („Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“) auch dann für die gesamte Wohnung Anwendung findet, wenn innerhalb der 10-Jahres-Frist ein Raum als Arbeitszimmer genutzt worden ist.
In den letzten Monaten ist hierzu viel geschrieben und gesagt worden, was den Verfasser der Newsletter teilweise doch sehr irritiert hat.
Wenn man sich die Situation einmal nüchtern betrachtet, ist die Lage zwar diffus, aber eine abschließende Lösung steht im Raume.
Das Problem ist, dass das BMF-Schreiben vom 5.10.2000 eine isolierte Anwendung der Spekulationsteuer für das Arbeitszimmer vorsieht.
Dieser Rechtsauffassung ist das FG Münster in einer älteren Entscheidung gefolgt.
Die FG Köln, München und Baden-Württemberg sind dieser Rechtsauffassung in zwei Urteilen bzw. einem Beschluss entgegen getreten.
Gegen die Entscheidung des FG Baden-Württemberg hat das Finanzamt Revision eingelegt.
Es ist daher davon auszugehen, dass der BFH nun für eine endgültige Klarheit sorgen wird.
Die gesamte Story zu dieser Frage – mit sämtlichen AZ etc. – werden wir Ihnen sehr gerne im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2020 darstellen.
Auf der Grundlage dieser Informationen können Sie dann kompetent für Ihre Mandanten gegenüber den Finanzämtern argumentieren.