Der 90 v.H.-Test ist die Eintrittsbarriere für sämtliche erbschaft-/ schenkungsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten.
Das FG Münster hat in seinem Beschluss vom 3.6.2019 – 3 V 3697/18 Erb ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Der Beschluss ist zwar lediglich in einem ADV-Verfahren ergangen.
Mittlerweile ist das Hauptsacheverfahren unter dem AZ 3 K 2174/19 Erb jedoch bereits anhängig.
Es wird spannend sein, wie sich das FG im Hauptsacheverfahren positioniert.