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Eine Eilinformation zur Erbschaft- und Schenkungsteuer: Ist der 90 v.H.-Test nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG überhaupt verfassungsgemäß?

Der 90 v.H.-Test ist die Eintrittsbarriere für sämtliche erbschaft-/ schenkungsteuerlichen Verschonungsmöglichkeiten.

Das FG Münster hat in seinem Beschluss vom 3.6.2019 – 3 V 3697/18 Erb ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert.

Der Beschluss ist zwar lediglich in einem ADV-Verfahren ergangen.

Mittlerweile ist das Hauptsacheverfahren unter dem AZ 3 K 2174/19 Erb jedoch bereits anhängig.

Es wird spannend sein, wie sich das FG im Hauptsacheverfahren positioniert.


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