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Eine Entscheidung des IV. Senats des BFH nimmt einer Gestaltungsüberlegung auf der Basis des § 6b EStG-Modells die Grundlage

Der Verfasser der Newsletter ist eine großer Freund der Ausgliederung von wertvollen Wirtschaftsgütern aus der steuerlichen Gesamthand einer Personengesellschaft, um für weitere Gestaltungsschritte mehrere Optionen zu haben.

Eine Gestaltungsoption ist hier seit langem das sog. § 6b EStG-Modell.

Der Verfasser der Newsletter bevorzugt jedoch andere, risikolose Gestaltungswege.

Nun hat der IV. Senat des BFH mit seinem Urteil vom 12.12.2024 IV R 24/22 wieder einmal deutlich gemacht, wie unattraktiv das sog. § 6b EStG-Modell für den gestaltenden Berarter ist.

Nach seiner Entscheidung führen die übertragenen stillen Reserven bei der übernehmenden PersGes zur einer Minderung des Kapitalkontos nach § 15a EStG.

Im Rahmen der taxnews-aktuell-02-2025-Seminarreihe wird Sie der Verfasser der Newsletter über die Entscheidung des IV. Senats und die alternativen Lösungswege informieren.


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