Der BFH hat mit Urteil vom 26.4.2023 – X R 4/21, HFR 2024, 92 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen für Baudenkmäler im Ausland die Steuervergünstigungen der § 7i und § 10f EStG in Betracht kommen.
In einschlägigen Fallgestaltungen empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Literatur der Entscheidung des X. Senats des BFH.