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Eine erfreuliche Nachricht für vermögende Mandanten: Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

Der BFH hat mit Urteil vom 26.4.2023 – X R 4/21, HFR 2024, 92 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen für Baudenkmäler im Ausland die Steuervergünstigungen der § 7i und § 10f EStG in Betracht kommen.

 

In einschlägigen Fallgestaltungen empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Literatur der Entscheidung des X. Senats des BFH.


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