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Eine ergänzende Information zu unserem Seminar taxnews-aktuell-4-2014: Voraussetzungen für die Anerkennung eines körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses mit einer GmbH als Organgesellschaft
Voraussetzung für die Anerkennung eines körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses mit einer GmbH als Organgesellschaft ist unter anderem, dass der Gewinnabführungsvertrag einen Verweis auf die Verlustübernahmeverpflichtung des § 302 AktG beinhaltet.
Auf Grund einer gesetzlichen Neuregelung ist für nach dem 26.02.2013 abgeschlossene Gewinnabführungsverträge nur noch ein sogenannter dynamischer Verweis zulässig.
Im Rahmen der zurzeit laufenden Vortragsreihe "Aktuelle 4" wird unter anderem die am 31.12.2014 auslaufende Übergangsregelung für Altverträge (Abschluss bis zum 26.02.2013) behandelt (Teil B II.5).
Danach besteht die Möglichkeit Altverträge, die noch keinen dynamischen Verweis beinhalten bis zum 31.12.2014 an die neue gesetzliche Regelung anzupassen ohne eine neue fünfjährige Laufzeit zu vereinbaren (§ 34 Abs. 10b KStG).
In diesem Zusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass dies die Eintragung in das Handelsregister bis zum 31.12.2014 voraussetzt. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass die Vereinbarung "wirksam vereinbart sein muss", vgl. Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG und andere Gesetzte, § 17 KStG Rz. 32, 36; Frotscher/Maas, KStG, § 17 Rz. 48 m.w.N.