Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in seinem Urteil vom 22.11.2023 – 2 K 2137/20 intensiv mit der vorstehenden Fragestellung gefasst und in diesem Rahmen 3 Grundsätze aufgestellt.
Diese Grundsätze bewegen sich nach Auffassung des Verfassers der Newsletter im Rahmen der durch den BFH aufgestellten Rechtsgrundsätze für diese Fragestellung.
Das FG hat aus diesem Grunde die Revision gegen das Urteil auch nicht zugelassen.
Aufgrund der eingelegten NZB hat der BFH die Revision jedoch zugelassen, die nun unter dem AZ BFH IX R 23/24 beim BFH anhängig ist.
Hieraus ist zu schlussfolgern, dass sich der IX. Senat zu dieser Fragestellung nochmals grundsätzlich positionieren möchte.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 werden wir Sie über das Verfahren informieren.