Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2020 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass die Finanzbehörden die Kostendeckelung im Rahmen des Leasingmodells nicht mehr akzeptieren.
Das FG Rheinland-Pfalz war der Rechtsauffassung der Finanzbehörden in seinem Urteil vom 10.12.2019 3 K 1681/19 bereits gefolgt. Gegen diese Entscheidung ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VIII R 11/20 beim BFH anhängig ist.
Nun liegt eine weitere, gleichlautende Entscheidung des FG Schleswig-Holstein vom 26.8.2020 5 K 194/18 vor, gegen die ebenfalls Revision eingelegt worden ist. Die Revision ist unter dem AZ BFH VIII R 26/ beim BFH anhängig.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.