Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 20.7.2022 – 4 K 8821 über die Frage zu entscheiden gehabt, wie eine nach dem Beginn der Eigennutzug abgetrennte Grundstücksfläche zu behandeln ist, wenn sie anschließend veräußert wird.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass durch die Trennung des Grundstücksteils der Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem bewohnten Objekt verloren gegangen ist.
Es ist daher folgerichtig zu einer Steuerbarkeit gelangt.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 14/22 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen und sollten daher im Rahmen der steuerlichen Beratung hierüber informiert und bereits anhängige Streitfälle daher offengehalten werden.