Die Frage der Behandlung der Anschaffungskosten von Vertragsarztsitzen im Rahmen der Abschreibungen ist seit Jahren umstritten.
Gegen eine Grundsatzentscheidung des FG Nürnberg sind zwei Revisionen beim BFH eingelegt worden, vgl. AZ BFH VIII R 7/14 und VIII R 56/14.
Nun hat das FG Bremen mit einer neuen Entscheidung vom 24.8.2016 - 1 K 67/16 (6) ebenfalls zu dieser umstrittenen Frage Stellung bezogen.
Im aktuellen Urteil geht es um die Beantwortung der Frage, wie die Anschaffungskosten einer Arztpraxis zu behandeln sind, die sich nicht am Verkehrswert der Praxis orientieren und zudem die Praxis an einen anderen Ort verlegt wird.
Das FG ist bei dieser Fallkonstellation zu dem Ergebnis gelangt, dass der wirtschaftliche Vorteil aus der entgeltlich erworbenen Vertragsarztzulassung kein abnutzbares WG darstellt.
Gegen die Entscheidung ist ebenfalls Revision eingelegt worden, vgl. AZ BFH VIII R 24/16.
Im Hinblick auf die vorstehend benannten Revisionsverfahren sollten einschlägige Fallgestaltungen offen gehalten werden.