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Eine etwas satirisch anmutende Revision beim BFH: Kosten eines runden Geburtstags und die Zulassung als Steuerberater als WK /Betriebsausgaben

Dass FG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 19.3.2014 - 1 K 3541/12 entschieden, dass die Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines runden Geburtstags sowie der Zulassung als Steuerberater insgesamt nicht abzugsfähig sind. Das Finanzgericht hat auch eine Aufteilung der Anwendungen abgelehnt. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VI R 46/14 beim Bundesfinanzhof anhängig ist. In einschlägigen Sachverhalten sollten Sie daher entsprechende Aufwendungen geltend machen und das Verfahren im Hinblick auf die vorstehend zitierte Revision offen halten.

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