Die vorstehende Fragestellung erschien dem Verfasser des Newsletters aufgrund des BMF-Schreibens vom 14.3.2006, BStBl 2006 I, 253, RZ 4 bisher geklärt zu sein.
Denn dort wird ausgeführt, dass § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG im Rahmen einer Erbengemeinschaft keine Anwendung findet.
Nun scheinen die Finanzbehörden ihre Rechtsauffassung geändert zu haben, und streben in einem konkreten Einzelfall die Anwendung von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG dennoch an.
Das FG ist dieser Absicht der Finanzbehörden mit seinem Urteil vom 18.12.2018 8 K 3086/17 nicht gefolgt.
Die Finanzbehörden verhalten sich im konkreten Sachverhalt jedoch hartnäckig und haben Revision gegen die Entscheidung eingelegt, die unter dem AZ IV R 5/19 beim BFH anhängig ist.
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