Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 11.6.2024 IX R 30/23 entschieden, dass eine wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides an einen Bevollmächtigten trotz Widerruf der Vollmacht erfolgen kann.
In der Praxis ist daher erhebliche Sorgfalt auf die Fristwahrung im Rahmen eines Beraterwechsels aufzuwenden.