Das FG Düsseldorf hat mit seinem vorläufig noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 1.2.2019 3 K 3295/15 F, G zu einer sensiblen Frage Stellung genommen.
Es geht um die integrierte Versorgung von Patienten durch ärztliche Praxen.
Im konkreten Streitfall ging es um die Abgabe von Medikamenten an ein Bluter.
Die Abgabe der Medikamente führt zur Annahme von gewerblichen Einkünften und im konkreten Sachverhalt somit zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 (3) Nr. 1 EStG der gesamten Gemeinschaftspraxis.
Über die diesbezüglichen Gefahren, Probleme und ggf. gegebenen Gestaltungsfragen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-3-2019 informieren.