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Eine Grundsatzentscheidung des BFH: Nießbrauch und Betriebsvermögen
Der Verfasser der Newsletter gibt immer wieder warnende Hinweise zu Gestaltungen mit Nießbrauch im Betriebsvermögen.
Mit Urteil vom 21.1.2015 X R 16/12 hat der X. Senat des BFH aufbauend auf der Entscheidung des BGH vom 9.11.1998 - II RR 213/97, NJW 1999, 571 eine grundlegende Entscheidung zur Übertragung von Betriebsvermögen unter Nießbrauchvorbehalt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Stellung genommen.
Demnach führt die Übertragung des Vermögens unter Vorbehaltsnießbrauch hinsichtlich des Besitz-Unternehmens "Grundstück" nicht zu einem Verlust der Beherrschung des Besitz-Unternehmens.
Dagegen führt die Übertragung des Vermögens unter Vorbehaltsnießbrauch hinsichtlich des Betriebs-Unternehmens "Kapitalgesellschaft" zu einem Verlust der Beherrschung des Betriebs-Unternehmens.
Hierdurch kommt es zu einer Vollaufdeckung der stillen Reserven hinsichtlich des gesamten Betriebsvermögens im Rahmen der bestehenden Betriebsaufspaltung.
Auf die Einzelheiten, die Gefahren und die Gestaltungsalternativen werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe "taxnews-aktuell-3-2015" als Präsenz- oder Online-Seminar und auch in dem entsprechenden Video eingehen.