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Eine Grundsatzentscheidung des BFH und zwei grundlegende Revisionsverfahren zur Behandlung von Kapitalbeteiligungen als Sonderbetriebsvermögen

Die Behandlung einer Kapitalbeteiligung als Sonderbetriebsvermögen kann erhebliche ertragsteuerliche Folgen für die Beteiligten haben.

Der BFH hat sich zu dieser Fragstellung im Rahmen einer lehrbuchartigen Grundsatzentscheidung vom 10.4.2019 X R 28/16 geäußert.

Darüber hinaus wird er aufgrund von zwei Finanzgerichtsurteilen, in denen jeweils völlig unterschiedliche Interessenlagen vorgelegen haben, erneut hierzu grundsätzlich äußern können.

In der Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 8.1.2019 – 6 K 6313/17, Rev. AZ BFH IV R 6/19 ging es um die Beantwortung der Frage, ob die Änderung der Tätigkeit der GmbH ggf. zu einer konkludente Entnahme von wertvollen Anteilen führt.

In der Entscheidung des FG Düsseldorf vom 2.5.2019 – 11 K 1232/15 F, Rev. AZ BFH IV R 15/19 ging es um die Beantwortung der Frage, ob die Schenkung von Anteilen an die Kinder zu einer Entnahme führt.

Es wird für den gestaltenden Steuerberater / die gestaltende Steuerberaterin spannend sein, wie sich der IV. Senat des BFH zu diesen Grundsatzfragen äußern wird.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2019 werden wir Sie über sämtliche Verfahren und deren Tücken unterrichten.


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