Der VI. Senat des BFH hat sich mit seiner Entscheidung vom 18.11.2020 VI R 28/18 intensiv mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.
Im konkreten Streitfall ging es konkret um die Beantwortung der Frage, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein Arbeitnehmer mit seinem Ehegatten wirksam ein entsprechendes Arbeitsverhältnis eingehen kann.
Dem Grund nach müssen lediglich die Regeln eingehalten werden, die zwischen Fremden üblich sind.
Demnach müssen ausschließlich konkret die geschuldete Arbeitsleistung und die Arbeitgeberpflichten definiert sein.
Aufzeichnungen betreffend die Arbeitszeit, z.B. Stundenzettel, dienen nach Auffassung des VI. Senats lediglich Beweiszwecken. Sie sind für die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen daher nicht zwingend erforderlich.