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Eine Grundsatzentscheidung des BFH zum sog. Gewinnvorabmodell bei Freiberuflern

Der BFH hat mit seiner am 10.02.2016 veröffentlichten Entscheidung vom 27.10.2015 - VIII R 47/12 grundsätzlich zum Gewinnvorabmodell Stellung bezogen. Das Gewinnvorabmodell ist ein häufig benutztes Instrument bei der Aufnahme von Freiberuflern in einer gemeinsamen Gesellschaft. Im Urteilsfall ist der BFH zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verzicht auf Ergebnisanteile zu einer Kaufpreiszahlung des Aufgenommenen führen können. Die Entscheidung des BFH ist in dem konkret entschiedenen Sachverhalt für den Verfasser der Newsletter - im Gegensatz zu anderen Kommentierungen - nicht besonders überraschend. Denn im Urteilsfall waren feste Sockelbeträge vereinbart worden. Diese Vereinbarung hat der BFH in der Weise gewürdigt, dass diesbezüglich feste Kaufpreisbeträge gegeben sind. Der Verfasser der Newsletter hat bereits in der Vergangenheit stets vor derartigen Modellen "gewarnt" und empfohlen, rein erfolgsabhängige Quoten zu vereinbaren. Bei der derartigen Vereinbarung lässt sich kein konkreter Kaufpreis ermitteln. Es bleibt nun abzuwarten, wie der BFH diese Rechtsprechung weiterentwickelt. Es wird in jedem Fall zu einer Verkomplizierung führen, die u.a. darin bestehen wird, dass künftig laufend aufzustocken Ergänzungsbilanzen zu erstellen sein werden. Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-2-2016 werden wir Sie über die Entscheidung selbst und die erheblichen Auswirkung auf die praktische Tätigkeit informieren.

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