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Eine Grundsatzrevision beim BFH: Besteht die Möglichkeit eines Vorbehalts(folge-)nießbrauchs am Surrogat

Das FG Baden-Württemberg hat sich mit seinem Urteil vom 16.10.2020 13 K 452/18 mit der Frage befasst, ob die einkommensteuerlichen Grundsätze (inklusive der Gewährung der AfA) bei den Einkünften aus V+V auch dann (weiter) Anwendung finden, wenn ein mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastetes bebautes Grundstück veräußert wird, aus dem Veräußerungserlös ein neue bebautes Grundstück erworben wird und diesem wiederum ein Nießbrauch bestellt wird.

 

Das FG ist in seinem Urteil zu einem positive Ergebnis gelangt.

 

Die Finanzbehörden sind mit dem Ergebnis des FG nicht verstanden und haben Revision beim BFH eingelegt, die unter dem AZ IX R 21/21 nunmehr anhängig ist.

 

Entsprechende Streitfälle sollten im Hinblick auf das Revisionsverfahren offengehalten werden.


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