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Eine Grundsatzrevision beim BFH: Stellt die Facharztausbildung ein Teil einer einheitlichen Erstausbildung dar oder ist sie als Weiterbildung zu qualifizieren?

Das FG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 17.11.2021 – 9 K 114/21 umfassend mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Facharztausbildung nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin nicht im Rahmen ener zum Kindergeld berechtigenden Erstausbildung erfolgt, sondern im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung = Zweitausbildung.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH III R 40<7<21 anhängig ist.

Gleichgelagerte Fallgetaltungen sollten daher offengehalten werden.


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