Das FG Düsseldorf ist in seiner Entscheidung vom 21.12.2021 – 13 K 270/20 E (die aufgrund der nun zugelassenen Revision erst jetzt im Schrifttum bekannt geworden ist) die Verklammerungsrechtsprechung des BFH über den bisherigen Rahmen ausgedehnt.
Das FG Düsseldorf ist in seiner Entscheidung zur Rechtsauffassung gelangt, dass die diesbezügliche Rechtsprechung des BFH auch dann zu Anwendung gelangt, wenn ein Rückkauf nicht verbindlich vereinbart worden ist und auch tatsächlich gar nicht durchgeführt worden ist.
Gegen die Entscheidung ist jedoch nun eine Revision unter dem AZ BFH X R 4/23 anhängig.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.