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Eine Grundsatzrevision zur Erheiterung

Beim BFH ist unter dem AZ BFH VI R 25/11 eine Revision (Vorinstanz FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2010, 5 K 1285/07) zu der sehr grundsätztlichen Frage anhängig. ob eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegt, wenn sich der am auswärtigen Beschäftigungsort tätige verheiratete Ehegatte am Beschäftigungsort gemeinsam mit seiner Freundin eine Wohnung anmietet. Das FG Rheinland-Pfalz sieht die Voraussetzungen nicht als gegeben an, weil die doppelte Haushaltsführung nicht ausschließlich beruflich begründet sei. Woraus die Richter des FG diese Kenntnis entnehmen konnten, kann dem Sachverhalt leider nicht entnommen werden. Ìnteressant wäre es sicherlich auch zu wissen, wie sich die Ehefrau des Klägers im Verfahren verhalten hat. Der VI. Senat des BFH hat somit wieder einmal die Gelegenheit, zu einer wirklich sehr bedeutsamen Rechtsfrage Stellung beziehen zu können.

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