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Eine Grundsatzrevision zur Frage der personellen Verflechtung bei Nur-Besitz-Gesellschaftern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Das FG Köln hat mit seiner Entscheidung vom 7.12.2016 - 9 K 2034/14 eine sehr grundsätzliche Entscheidung getroffen.

Nach Auffassung des 9. Senats des FG Köln liegt keine personelle Verflechtung vor, wenn die Gesellschafter der Betriebs-GmbH Mehrheitsbeteiligte des Besitz-Unternehmens sind und ihnen die gemeinschaftliche Geschäftsführungsbefugnis in der Besitz-Gesellschaft übertragen worden ist, sie jedoch nicht von Beschränkungen des § 181 BGB  befreit sind.

Die Entscheidung des 9. Senats des FG Köln befasst sich erstmals mit dieser Frage. Bisher ist diese Problematik weder in der Rechtsprechung des BFH, noch in der Literatur angesprochen worden.

Soweit der BFH im Rahmen der anhängigen Revision (AZ BFH IV R 4/17) folgen sollte, käme es zu einer völlig veränderten Situation, die dann jedoch sicherlich mit einer großzügigen Übergangsregelung zu versehen sein dürfte.

In Gestaltungsfällen sollten die vorstehenden Grundsätze jedoch bereits beachtet werden.


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