Im Streitfall beim FG Baden-Württemberg ging es um die Beantwortung der Frage, ob statische Berechnungen, die ein Zweitunternehmen für das Handwerksunternehmen erbracht hat, in den Abzugsrahmen einzubeziehen ist.
Das FG Baden-Württemberg hat eine Aufteilung der Aufwendungen in begünstigte und nicht begünstigte Aufwendungen sehr deutlich als „gekünstelt“ beurteilt und den vollen Abzug zugelassen.
Die Finanzbehörden verharren bei ihrer engen Gesetzesauslegung und haben gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt, AZ BFH VI R 29/19.
Ein einschlägigen Streitfällen sollten Sie die Verfahren daher offenhalten.