Bei dieser Fallkonstellation stellt sich die Frage, ob eine selbständige oder eine abhängige Beschäftigung gegeben ist.
Das LSG Bayern ist in seinem Urteil vom 19.6.2023 zur Annahme von nichtselbständigen und sozialversicherungspflichtigen Einkünften gelangt.
Gegen das Urteil ist NZB beim BSG eingelegt worden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2025 werden wir Sie über das Verfahren informieren.