Nicht jede Erbschaft löst bei den Erben eine Euphorie aus.
Statistisch sind ca. 6 v.H. der Erbschaften potentiel überschuldet.
In derartigen Situationen wird die Erbschaft häufig vorschnell ausgeschlagen.
In seiner Veröffentlichung macht Gemmer (ErbBstg 2024, 142 ff.) auf diesem Umstand aufmerksam und stellt umfassend dar, wie weit die Erbenhaftung überhaupt reicht.
Sollten Sie von einer derartigen Fallgestaltung betroffen sein, empfiehlt Ihnen der Verfasser der taxnews-Newsletter die Literatur der vorstehend benannten Veröffentlichung.