Die Wirkung der Anwendung des § 37b EStG ist unterschiedlich für eigene und fremde Arbeitnehmer.
Für eigene Arbeitnehmer wird die Lohnsteuererhebung hierdurch vereinfacht, aber die Sozialabgaben fallen dennoch an.
Bei fremden Arbeitnehmemern ergibt sich neben der Lohnsteuerauschalierung auch eine Sozialversicherungsfreiheit.
Über diese Situation werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2024 informieren.