Der IV. Senat des BFH hat mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen vom 12.1.2016 IV R 5/14 und IV R 48/12 entschieden, dass im Fall der unterjährigen Veräußerung eines Mitunternehmeranteils die Gewerbesteueranarechnung nach § 35 EStG nur bei den Mitunternehmern erfolgt, die zum Ende des EZ Gesellschafter und somit Mitunternehmer der PersGes sind.
Das BMF hat das Urteil mit einer Übergangsregelung versehen, sie am 31.12.201 geendet ist.
Die vorgenannten Entscheidungen und die Übergangseregelung sind häufig nicht mehr im Fokus der steuerlichen Beratung.
Wie man der vorstehend beschriebenen Steuerfalle gestalterisch begegnen kann, werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe - taxnews-aktuell-3-2022 vorstellen.