Im Rahmen der steuerlichen Betreuung von KapGes entsteht häufig verdeckt die vorstehende Fragestellung.
Dieser Fragestellung wird nach Auffassung des Verfassers der Newsletter in der Praxis häufig nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet.
Denn es besteht häufig das Vorurteil, dass diese Frage ausschließlich dann relevant werden kann, wenn ein Markenschutz durch Eintragung entstanden ist.
Diesem Vorurteil sollten die steuerlichen Berater von Kapitalgesellschaften – mit der Gefahr der Annahme einer Betriebsaufspaltung – jedoch nicht folgen.
Denn eine unerkannte Betriebsaufspaltung kann zu bösen Überraschungen führen.
Über diese Fragestellung / Problematik werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-02-2024 informieren.
Oder auch im Rahmen unserer taxnews-Kompakt-Veranstaltung 02-2024.