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Eine harte, aber zu erwartende Entscheidung des BFH: Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums

Mit seinem Urteil vom 17. Oktober 2024, III R 1/23 hat der III. Senat eine Entscheidung getroffen, vor der der Verfasser der Newsletter bereits im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell gewarnt hatte.

Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.


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