Der X. Senat des BFH hat seinem sehr grundsätzlichen Beschluss vom 27.8.2019 X B 160/18 X B 3-10(19 sehr umfangreich zu der o.a. Problematik Stellung genommen.
Sollten Ihren Mandanten im Rahmen einer Betriebsprüfung von einer derartigen Situation betroffen sein, so sollten Sie in Argumentationslinie den vorstehend zitierten Beschluss in jedem Fall einbeziehen.