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Eine Hiobsbotschaft für sämtliche Grundstückseigentümer und ggf. für Versicherungsunternehmen
Der BFH hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 2.12.2014 IX R 1/14 zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung einer Entschädigung durch eine Gebäudeversicherung Stellung genommen.
Wir hatten bereits nach dem Urteil des FG Hessen mit einem Newsletter auf die bestehende Problematik aufmerksam gemacht.
Die Kernaussagen des BFH lauten:
Brennt das vermietete Gebäude ab und nimmt der Vermieter aus diesem Grunde eine AfaA in Anspruch, so führen die Leistungen der Gebäudeversicherung aufgrund desselben Schadensereignisses bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit im die Zahlungen zuzurechnen sind.
Das gilt unabhängig davon, ob die Versicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt.
Auf die Einzelheiten werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2014 eingehen.