In der Praxis stellt sich im Rahmen von Betriebsprüfungen immer wieder die Frage, welche betrieblichen Fahrzeuge für eine privat Nutzung (und dem Ansatz der 1 v.H.-Regelung) geeignet sind.
Im Urteilsfall des BFH vom 17.2.2016 - X R 32/11 ging es um die Beantwortung der Frage, ob ein VW-Transporter T 4 mit zwei Sitzen, die durch eine Metallwand von der fensterlosen Ladefläche getrennt sind, auf der die Werkzeuge des Unternehmers untergebracht sind, für eine private Nutzung geeignet ist.
Der BFH hat diese Frage in seinem Urteil eindeutig verneint.
Die klarstellende Entscheidung des BFH, ist für die praktische Tätigkeit sehr zu begrüßen.
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