Der IV. Senat des BFH hat mit seinem am Ende des letzten Jahres veröffentlchten Entscheidung vom 27.9.2023 IV R 8/21 zur Behandlung von Überentnahmen i.S.d. § 4 (4a) EStG bei doppelstöckigen Personengesellschaften Stellung bezogen.
Die diesbezüglichen Aussagen des IV. Senats entsprechen in den Augen des Verfassers der Rechtssystematik und enthalten insoweit keine Überraschungen.
Die zweite Rechtsrage, die der IV. Senat fast beiläufig entschieden hat, betrifft das Gestaltungsmodell der Übertragung von WG zwischen Schwester-PersGes mit Hilfe des § 6b EStG-Modells.
Hier macht der IV. Senat des BFH unter RZ 40 seiner Entscheidung – erstmals – sehr grundlegende, positive Aussagen, die den Verfasser des Newsletters wieder mutiger werden lassen, § 6b EStG-Modelle zu konzipieren.
Über die Einzelheiten der Entscheidung und die dadurch sicher durchführbaren Gestaltungen werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2024 informieren.