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Eine klarstellende Entscheidung des IV. Senats und nun eine neue Gefahr durch eine Urteilsanmerkung in der Literatur durch die Vorsitzende Richterin?

Mit seinem Urteil vom 22.3.2023 IV R 2/20 hat sich der IV. Senat des BFH klar gegen die etwas verwirrende Entscheidung des FG Niedersachsen vom 17.10.2019 7 K 67/15 postioniert.

Demnach führt auch die kombinierte Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer gewerblichen PersGes dann zu einem vollentgeltlichen Übertragungsvorgang, wenn die Übertragung kombiniert gegen das KapKonto I und das Rücklagenkonten erfolgt.

Durch die Entscheidung des IV. Senats entstand eine Erleichtung, da das Urteil des FG Niedersachsen nach h.M. gegen die bis dahin bestehden Grundsätze der BFH-Rechtsprechung verstoßen hat.

Diese Freude über die positive Entscheidung wird nun aktuell durch eine Urteilsanmerkung der Vorsitzenden Richterin des IV. Senats etwas getrübt.

Denn sie führt dort aus, ob diese Grundsätze auch dann zu Anwendung gelangen, wenn der Übertragende bereits Gesellschafter einer bestehenden PersGes ist.

Über die Entscheidung und die Ausführungen der Vorsitzenden Richterin des IV. Senats werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuelll-3-2023 informieren.


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