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Eine kleine Bombe im Entwurf des JStG 2013
Betreuen Sie Bildungseinrichtungen? Dann Schauen Sie sich bitte den Entwurf zum JStG 2013 an!
Denn im Entwurf des JStG 2013 vom 5.3.2012 befindet sich eine kleine Bombe für sämtliche Fortbildungseinrichtungen.
Nach § 4 Nr. 21 UStG-E sollen sämtliche Leistungen von Bildungseinrichtungen (auch von Verlagen etc.) ab 2013 von der Umsatzsteuer befreit werden.
Die Leistungen der Dozenten/Referenten werden ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.
Die übrigen vorsteuerbehafteten Kosten der Bildungseinrichtungen würden durch die gesetzliche Änderung jedoch zu Kosten.
Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung aktuell-2-2012 werden wir auf die praxisrelevanten Änderungen, die sich aus dem Entwurf zum JStG 2013 ergeben, eingehen.