Mit seinem Urteil vom 11.1.2024 – IV R 24/21 hat der IV. Senat des BFH eine lehrbuchartige Entscheidung zur o.a. Fragestellung getroffen.
Aus dieser Entscheidung ergeben sich erhebliche Gestaltungshinweise, wie gehandelt werden sollte, um die erweirterte Kürzung bei vorhandenen Betriebsvorrichtungen zu erhalten.
Bei einschlägigen Fallgestaltungen empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Literatur dieser Entscheidung.