In der Praxis entsteht immer wieder Streit mit den Finanzbehörden - im Hinblick auf eine Kürzung der Werbungskosten - über die Höhe der ortsüblichen Miete.
Zu dieser Thematik hat sich das FG Thüringen mit seiner Entscheidung vom 22.10.2019 – 3 K 3169/19, vorläufig nicht rechtskräftig auseinandergesetzt.
Aus der Entscheidung (und auch den Urteilsanmerkungen Leist, EFG 2020, 278, 280) können sämtliche Zweifelsfragen der Praxis und deren Beurteilung durch das FG entnommen werden.
Bei einschlägigen Streitigkeiten mit den Finanzbehörden empfehle daher dringend die Literatur der vorstehend benannten Veröffentlichung.