Das FG München hat sich in seinem Urteil vom 21.7.2021 – 1 K 2127/20 mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass insoweit ggf. ein Spekulationsgeschäft gegeben ist, als der Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung Grundstücksanteile von der Erbengemeinschaft erworben hat.
Gegen die Entscheidung des FG ist nun Revision eingelegt worden, die unter dem AZ IX R 13/22 nunmehr beim BFH anhängig ist.
Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-01-2023 über dieses Verfahren informieren.