Der X. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 18.10.2023 – X R 7/20 den Abzug der Prozesskosten als vorweggenommene Werbungskosten abgelehnt.
Seine Entscheidung beruht auf dem Gedanken, dass die Besteuerung des Unterhalts im Rahmen des Realsplitting beim Unterhaltsempfänger von seiner Zustimmung zum Abzug beim Unterhaltsleistenden abhängig ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2024 werden wir Sie u.a. über diese Entscheidung informieren.