In einer Veröffentlichung machen zwei Autoren, NWB 2020, 2904 auf die vorstehend genannte potentielle Steuerfalle aufmerksam.
Sie stellen die Frage in den Raum, die bisher höchstrichterlich nicht entschieden worden ist, ob der Gesetzeswortlaut „noch zu errichtende Gebäude“ bzw. „Bebauung eines Grundstücks“ möglicherweise auch Gebäudesanierungen und ähnlich gelagerte Umbaumaßnahmen erfasst.
Soweit Ihre Mandanten von der derartigen Fallgestaltungen betroffen sein sollten, empfehle ich die Literatur der o.a. Veröffentlichung.