In seinem Urteil vom 17.10.2019 – 6 K 832/16 hat sich das FG Köln mit dieser Fragestellung befasst.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass einer GmbH & Co. KG, die Grundbesitz an einer Schwester-PersGes verpachtet und auf dieser Basis eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung entsteht, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu versagen ist.
Gegen die Entscheidung des FG Köln ist zwischenzeitlich eine Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IV R 31/19 beim BFH anhängig ist.
Sämtliche einschlägigen Streitfälle sollten daher offengehalten werden.