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Eine Musterrevision beim BFH zur Frage, ob die Annahme einer Betriebsaufspaltung bei einer Grundstücks-GmbH & Co. KG zu einer Untersagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führt

In seinem Urteil vom 17.10.2019 – 6 K 832/16 hat sich das FG Köln mit dieser Fragestellung befasst.

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass einer GmbH & Co. KG, die Grundbesitz an einer Schwester-PersGes verpachtet und auf dieser Basis eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung entsteht, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu versagen ist.

Gegen die Entscheidung des FG Köln ist zwischenzeitlich eine Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IV R 31/19 beim BFH anhängig ist.

Sämtliche einschlägigen Streitfälle sollten daher offengehalten werden.


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