Alle Artikel anzeigen

Eine Musterrevision beim BFH zur Frage, ob es möglicherweise eine Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG gibt

Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 21.1.2020 – 6 K 1383/18 F entschieden, dass der Betrieb von 4 Weihnachtsmarktständen an 3 Tagen im Jahr schädlich für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist.

Gegen die Entscheidung des FG Münster ist Revision beim BFH eingelegt worden, AZ BFH IV R 6/20.

Soweit Sie Fallgestaltungen mit derartig geringen „schädlichen“ Tätigkeiten i.S.d. o.a. Rechtsnorm begleiten, sollten diese Fallgestaltungen im Hinblick auf die anhängige Revision offenhalten.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!